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Re: vorladung

von readable » 28.11.2010, 13:35

Janus Halbritter hat geschrieben:Einfach mal in eine Suchmaschine deiner Wahl eingeben :arrow: Udo Vetter "Sie haben das Recht zu Schweigen"
Genau. mein Anwalt !
Aber Achtung, wenn die Polizei ermittelt, kommt eine schrifliche Vorladung!

ABER AUCH DIE NICHT BEFOLGEN!

Immer besser einen Anwalt beauftragen! Als Pflichtverteidiger! Der beantragt Akteneinsicht und wenn er sie hat, kann er dir sagen was weiter geschieht und wie er als dein Verteidiger vorgeht.

Noch etwas:
Bei mir hat nach der Vorladung der Polizei (erst mündlich, dann per Email und schließlich per Brief [alles innerhalb von ca. 8 Std.]) die Führungsaufsicht und der Therapeut angefangen zu Fragen! Also die sind alle sehr geschult, doch "IRGENDETWAS" aus mir (dir) herauszuholen um es GEGEN dich zu verwenden.

Da braucht mann schon gute Nerven!!!

Alles Gute von mir, ich fühle mit dir!
readable

Re: vorladung

von Perma » 27.11.2010, 20:20

Zittauer hat geschrieben:Dafür gibt es die Auskunftspflicht der Polizei.
Wozu soll das bitte gut sein? Damit erhält man lediglich Auskunft über die Speicherung personenbezogener Daten aber nicht über den jeweiligen Ermittlungsstand in einer Strafsache.

Akteneinsicht kann nur durch einen Strafverteidiger erlangt werden.

Re: vorladung

von Perma » 27.11.2010, 20:11

Wenn die Tatbestände in der Vorladung nicht genannt wurden, ist das ganz sicher kein Grund zu einer Vernehmung bei der Polizei zu erscheinen. Man kann sicherlich nicht erwarten, daß die Polizei mit Informationen rausrückt, die wollen ja welche haben und nicht preisgeben. Dem Eingangsposting ist noch nicht einmal klar zu entnehmen, ob es sich um eine Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge handelt.

Die Polizei ist bei einer Vernehmung klar im Vorteil und die Beamten für solche Vernehmungen geschult, damit sie auch etwas herausbekommen.

Als Beschuldigter empfiehlt es sich durch einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und zwar bevor man zu irgendwelchen Vernehmungen erscheint. Denn nur über eine Akteneinsicht erhält man umfassenden Überlick über den Ermittlungsstand und kann dann entscheiden wie man sich verhält.

Re: vorladung

von Zittauer » 27.11.2010, 19:55

Annika hat geschrieben:wenn Du zur Vorladung hingehst hast Du zumindest die Möglichkeit evtl. beim Beamten herauszubekommen was die genauen Tatbestände sind, die Dir vorgeworfen werden
Wozu?


Dafür gibt es die Auskunftspflicht der Polizei. Am besten schriftlich:
An das
Landeskriminalamt Sachsen
Neuländer Straße 60
01129 Dresden


Antrag auf Auskunft über Speicherung personenbezogener Daten


Name:
Vorname:
Adresse:
Geburtsdatum:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte gemäß §§ 51 SächsPolG iVm 18 SächsDSG um schriftliche Auskunft darüber

1. ob und ggf. welche Daten zu meiner Person (Geburtsdatum, Adresse, Familienstand, Stand von Ermittlungsverfahren, Art von Straftaten und -verdacht, Gefährdungen/Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Zugehörigkeit bzw. Sympathie zu politischen Parteien, Vereinen, Bürgerinitiativen, Anmeldungen bzw. Teilnahme an Demonstrationen etc.),

2. in welchen Akten und Dateien (IVO, PASS, INPOL etc.),

3. zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage,

4. für welchen Zeitraum, beim Landeskriminalamt Sachsen, einer sächsischen Polizeidienststelle und/oder dem Staatsbetrieb Sächsische Informatikdienste (SID) gespeichert sind und

5. von welchen Stellen die Daten an das Landeskriminalamt übermittelt wurden
und an welche Stellen bzw. Dateien die Daten zu meiner Person übermittelt
wurden bzw. werden. Sofern die Auskunft über die Herkunft der Daten nicht erteilt wird, bitte ich um Mitteilung, inwiefern bei Auskunftserteilung die Erfüllung polizeilicher Aufgaben gefährdet würde (§ 51 2. HS SächsPolG).
Ich bitte um Übersendung der Ausdrucke aus sämtlichen Dateien, in denen Daten zu meiner Person gespeichert sind. Sofern die Daten in Akten gespeichert sind, bitte ich um Akteneinsicht.
Sofern die Dateien von anderen Stellen verwaltet werden, bitte ich um Weiterleitung des Auskunftsantrags an die zuständige Stelle und entsprechende Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen

……………………
(Unterschrift)
Achtung: Dieses Schreiben gilt natürlich nur für Sachsen. Für andere Bundesländer bitte selber recherchieren.

Re: vorladung

von Annika » 27.11.2010, 19:31

wenn Du zur Vorladung hingehst hast Du zumindest die Möglichkeit evtl. beim Beamten herauszubekommen was die genauen Tatbestände sind, die Dir vorgeworfen werden

Re: vorladung

von Winkeladvokat » 27.11.2010, 17:20

trauriger Mann hat geschrieben:....soll ich die vorladung ignorieren? es ist ja nichts illegales vorgefallen, das wissen die auch, sonst hätten sie mich schon längst abgeholt. oder habe ich etwas zu gewinnen, wenn ich hingehen?
Die Voladung muss schriftl erfolgen. Ablehnen mit hoeflichen Ausreden! Du hast gar nichts anzugeben, nicht mal deinen Namen, wenn kein offiz Ermittlungsverfahren eroeffnet ist und das geht nicht so einfach. "Sie haben das Recht zu schweigen"! Da muss das Kind selbst erst mal aktenkundig aussagen. Aber die Bullen werden sich hueten, ein Kind auf die Bullerei zu schleppen und zur Aussage gegen dich zu zwingen.

Wenn es tatsaechlich zum Staatsanwalt geht und es kommt gar zum Prozess, alles gelassen hinnehmen. Sofort Pflichtverteidiger deiner Wahl verlangen (auch damit es der Justiz richtig Kohle kostet), nichts gestehen auch nicht dem RA!

Der Prozess wird eine lustige, bizarre Show (wie im Film: arrogante Staatsawaelte, inkompetente Verteidiger, giftende Nebenklage-RA, schlaefrige Richter und Schoeffen) und wenn z B das girl nicht aussagt wird er dann eingestellt. Wenn sie dich anschuldigt, dann reicht das auch nicht. Es muss Gegenbeweise geben.

In einem Fall, den ich gut kenne wurden 4 Kinder vernommen und sagten in etwas das gleiche aus. Dann erst wurde der Angeklagte gestaendig, bekam 2 Jahre auf Bewaehrung. Die Geldstafe stottert er in Monatsraten von 5 EUR ab. Nicht ein Tag in Haft.

Heisser Tip: Wenn nix passiert war und du wirst freigesprochen oder gar nicht erst angeklagt, kannst du evtl die Eltern oder andere Denunzianten wegen Veleumdung/Uebler Nachrede zu verklagen und $chadensersatz einklagen.

Viel Glueck! Du wirst es brauchen als politisch Verfogter in diesem Faschistenstaat.

Re: vorladung

von Lavinia Halbritter » 27.11.2010, 16:26

Einfach mal in eine Suchmaschine deiner Wahl eingeben :arrow: Udo Vetter "Sie haben das Recht zu Schweigen"

Re: vorladung

von dor » 27.11.2010, 15:29

Ich will mal loben hervorheben, dass du hier fragst, wie man sich verhalten könnte!
ich würd glaub hingehen, wenn ich doch bitte endlich mal sowas bekommen würde um in erfahrung bringen zu wollen, was da passiert und was es mit mir macht und wie abgebrüht man sein muss. gibt darüber (im netz!) leider zu wenig berichte...

was ich noch beizutragen habe:
"nicht mit der mutter, nicht ohne der mutter"
in wie weit hast du das (nicht) eingehalten?

ich wünsch dir alles gute, trauriger student. take care & ss

Re: vorladung

von trauriger Mann » 27.11.2010, 14:09

danke für die schnellen Antworten. Ich hatte das vermutet.
Sakura hat geschrieben:
und anstatt meiner maus hat sich die polizei gemeldet.
Haben die Dich angerufen, auf demselben Handy?

Sakura

ja, die haben angerufen auf dem handy.
Eine Festnetznummer habe ich nicht, ich bin hier gar nicht gemeldet, ich bin student und wohne offiziell am anderen ende Deutschlands bei meiner mutter.

Re: vorladung

von Gerhard » 27.11.2010, 13:45

Akteneinsicht kann übrigens nur ein Anwalt bekommen.
Frechheit! Wenn es doch um einen selber geht...


Und wie schon Sakura sagte:]

Bei der Polizei bzw vor Polizeibeamten nie eine Aussage machen (am besten gar nicht reden).
Und niemals etwas unterschreiben. Nie! Dazu kann man auch nicht gezwungen werden.

Re: vorladung

von Sakura » 27.11.2010, 13:40

Und nochwas: ich weiß aus mehreren unabhängigen Quelle, wie es dort zugeht, wenn Du der Vorladung folgst. Man wird Dir erklären, Du wärst so gut wie überführt und ein geständnis jetzt und hier könnte dazu führen, dass Du der Untersuchungshaft nochmal entgehst und vor gericht würde man ein gutes Wort ür Dich einlegen.
Dann kriegst Du ein paar Seiten Papier, die Du nicht lesen darfst aber unterschreiben sollst. Oder man protokolliert das gespräch, das musst Du hinterher unterschreiben und dann zeigt sich, dass es größtenteil gefälscht ist. Aber einmal unterschrieben, ist es schwer, das wieder zurückzunehmen.

Ich weiß von einem Sehbehinderten, der einen Stapel Papier unterschreiben muste. Da ging es darum, ihm eine Beschuldigung gegen einen anderen abzupressen.


Sakura

Re: vorladung

von MaraFan » 27.11.2010, 13:37

Ich weis ja im Gegensatz zu Sakura kenne ich mich da nicht aus. Aber wenn du wirklich was ausgefressen hättest dann hätten sie dich heute morgen um halb 7 zu 10 zum Café Trinken besucht ^^

Re: vorladung

von Sakura » 27.11.2010, 13:32

Hallo TM,
trauriger Mann hat geschrieben:[...]oder habe ich etwas zu gewinnen, wenn ich hingehen?
Nein!
Wenn man dorthin geht, kann man nur verlieren! Das ist eine uralte regel, niemals (!) bei der Polizei etwas auszusagen, wenn man selber beschuldigt ist.

Im Moment weißt Du jetzt etwas mehr als die, nämlich dass Du beschuldigt wirst. was Du machen kannst, ist nachfragen worum es geht, und dann höflich aber bestimmt die Vorladung ablehnen. Akteneinsicht kann übrigens nur ein Anwalt bekommen.

Du schriebst noch:
und anstatt meiner maus hat sich die polizei gemeldet.
Haben die Dich angerufen, auf demselben Handy?

Sakura

vorladung

von trauriger Mann » 27.11.2010, 13:19

Hallo Leute,
ich habe vorgestern eine Vorladung von der Polizei bekommen. Es geht wohl um meine Maus.
Vor ein paar Tagen noch habe ich ihr auf die Mailobx gesprochen. jtzt ist die nummer tot.
und anstatt meiner maus hat sich die polizei gemeldet.
ich habe auch bei der festnetznummer angerufen, dran gingen die Eltern. Die waren komisch am telefon und haben bald aufgelegt.
ich bin mir sicher, dass sie dahinter stecken.

soll ich die vorladung ignorieren? es ist ja nichts illegales vorgefallen, das wissen die auch, sonst hätten sie mich schon längst abgeholt.
oder habe ich etwas zu gewinnen, wenn ich hingehen?

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