Hi Teddy,
DrGeorge wrote:
[...] > Ansonsten bin auch eher ein Verfechter der Theorie, daß das > Betrachten von KP eher zum Nachmachen anregt als das es > erleichternde Funktion hat [...]
Dieses "Verfechter" gefällt mir ganz und gar nicht, niemand hat hier vor gegen den anderen einen "Krieg" zu führen, ich finde es wichtig Informationen auszutauschen, damit sich jeder Mitlesende selbst eine Meinung bilden kann.
Mich würden die Quellen interessieren, auf die Du zur Unterstützung Deiner Theorie zurückgegriffen hast. Wären sicher eine wichtige und interessante Ergänzung, zu dem was ich oben anführte, damit sich jeder selbst eine Meinung bilden kann.
>> aber es giebt weniger Mißbrauch als du vielleicht denkst, > > Tut mir leid, aber dem stimme ich noch nicht einmal ansatzweise zu. > Nach Forschungen des Kriminologischen Forschungsinstitues Niedersachsen > (sehr renommiert im übrigen) gibt es eher mehr Mißbrauch als wir denken.
Kannst Du mir zu der Studie einen Link geben oder mal genauere Angaben machen, was da genau untersucht worden ist. Die einzige, vom BKA auch als Richtlinie anerkannte Untersuchung, die mir bekannt ist, stammt noch immer von Michael C. Baurmann (kriminologisches Institut Wiesbaden), die aus der Aktualität (Worms) 1996 auch noch einmal neu aufgelegt worden ist. Wenn Du willst poste ich gerne eine Zusammenfassung der Richtlinien, die veröffentlicht wurden.
Auf was stützt sich die Untersuchung, wie wird Missbrauch definiert, wie werden die Hochrechnungen gemacht etc. Wenn es Dir nicht zu viel Mühe macht, kannst Du die wichtigsten Daten aus der Studie und ihre Gewinnung angeben, würde mich wirklich interessieren.
> Und zum widerholten Mal: > Ich stelle im Interesse der Kinder lieber etwas zuviel unter Strafe als > etwas z wenig und schütze Kinder damit lieber ein bißchen zu viel als > ein bißchen zu wenig.
Absichtlich mal etwas provozierend, weil Du ja Jurist bist:
Als Jurist sollte Dir hier aber bewusst sein, dass das StGB nicht zum Zweck der Generalprävention existiert. Die Generalprävention ist nicht mal richtig verankert und wird nur billigend in Kauf genommen. Wie kommst Du darauf, dass Du Kinder mit einem Strafgesetz schützen kannst? Was hat sich seit 1993 verändert, man müsste doch 7 Jahr später wenigstens einen geringfügigen Rückgang der sexuellen Gewalt gegen Kinder merken, weil die Strafverschärfungen ja auf ganzer Linie wirklich drastisch waren, hier also mehr als genug "geschützt" wurde.
Als Jurist bist Du Dir außerdem sicher im Klaren, dass wenn man zum Zwecke des "Schutzes" einen Unschuldigen ("lieber Strafe ich etwas mehr" ist genaues Gegenteil von "im Zweifel für den Angeklagten") ins Gefängnis steckt, dann rüttelt man an den Grundfesten unseres Rechtssystems und der Verfassung.
Grüße linus
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