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Skandalurteil: Alter Sack darf mit Mädchen verkehren.

Verfasst: 01.11.2016, 18:59
von Smaragd aus Oz
:mrgreen:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/u ... 19197.html

Freilich, das Urteil ändert nichts und gibt nur die eigentlich bestehende Rechtslage wieder. Trotzdem darf man sich über so einen Richterspruch freuen. Und darüber, dass sich die hetzenden Fo**en um Alice Schwarzer jetzt aufregen. :mrgreen:

Re: Skandalurteil: Alter Sack darf mit Mädchen verkehren.

Verfasst: 01.11.2016, 19:27
von Sakura
spiegel.de hat geschrieben:Leider gibt es die von Ihnen gesuchte Seite nicht mehr.
Da wollte man wohl ganz schnell was unter den Teppich kehren.

Re: Skandalurteil: Alter Sack darf mit Mädchen verkehren.

Verfasst: 01.11.2016, 19:32
von Smaragd aus Oz
Hä? Ich kann sie normal aufrufen.

Re: Skandalurteil: Alter Sack darf mit Mädchen verkehren.

Verfasst: 01.11.2016, 19:35
von Forum-Geist
Bei mir geht es auch...

Re: Skandalurteil: Alter Sack darf mit Mädchen verkehren.

Verfasst: 01.11.2016, 19:42
von Smaragd aus Oz
Sakuras Browser wird zensiert. :shock: Die haben ihn im Visier. :o

Re: Skandalurteil: Alter Sack darf mit Mädchen verkehren.

Verfasst: 01.11.2016, 19:47
von Mitleser
Ich finde es ja lustig, dass selbst die Richter diese Beziehung nicht gutheißen, aber aufgrund der Rechtslage nichts anderes machen können, als sie gutzuheißen, gerade weil es zum Wohle des Kindes sei. :twisted:

Re: Skandalurteil: Alter Sack darf mit Mädchen verkehren.

Verfasst: 01.11.2016, 20:40
von Expectation
Unter anderem hielt das Mädchen seinen Aufenthaltsort vor seinen Eltern geheim. Schließlich brachten die Eltern ihre Tochter für einige Wochen in der Psychiatrie unter.
Das wiederum finde ich erschreckend. Was für Eltern manche haben *würg*
Der Kindeswille könne hier nicht übergangen werden.
Vielleicht müssten diese Eltern ein angemessenes Urteil für das über den Willen der Tochter Hinwegsetzen wollens und der Einweisung in die Psychiatrie bekommen. Dass es da um das Kindeswohl gegangen sein mag, ist selbstredend in Abrede stellbar.

Happy Day: 15-Jährige darf Beziehung mit 30 Jahre älterem Mann führen

Verfasst: 02.11.2016, 13:45
von Ovid
...und das nach höchstrichterlichem Urteil!

So zumindest nach der Auffassung eines brandenburgischen Gerichts. (Großer Respekt an die verantwortlichen Richter)

Zunächst haben die Eltern es mit einem Kontaktverbot versucht.
Dann haben die Eltern ihr Tochter einige Wochen in eine Psychiatrie untergebracht. :shock:
(Kenne den Hintergrund nicht; aber geht das so einfach gegen den Willen des Kindes?)

Goldstück:
"Den Richtern zufolge ist der Entscheidung des Mädchens ein hohes Gewicht beizumessen.

Der Kindeswille könne hier nicht übergangen werden, ohne dass dadurch das Kindeswohl gefährdet würde. Die Jugendliche habe ihren Wunsch, diese Liebesbeziehung weiter zu leben, „zielorientiert und stabil“ geäußert.
"
Die... die haben doch tatsächlich sich mal angehört, was das Mädchen zu sagen hat und sie ernstgenommen und ihre Äußerung und Verhalten als vorhandene Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung gewertet. :shock:
Juristen tun zur Abwechslung mal ihren Job. Das ist doch mal eine gute Nachricht. :wink:

Den Shitstorm kann man sich übrigens ausmalen: Freifahrtschein für Pädophile! (natürlich nichts damit zu tun) und das übliche Hää, das ist doch verboten, wenn der so alt ist??? :mrgreen:

Köstliche Kommentare unter anderem hier zu lesen:
https://www.welt.de/politik/deutschland ... l#Comments

http://www.focus.de/politik/deutschland ... 43494.html

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/u ... 19197.html

http://www.rp-online.de/panorama/deutsc ... -1.6365976

PS: Das erreicht natürlich eine ganz andere "Happy-Day"-Dimension. Diesmal war eine sexuelle Begegnung in der Vergangenheit nicht nur straffrei... sondern das Gericht erlaubt explizit zukünftigen sexuellen Kontakt. Also eine Art Happy-Day² :mrgreen:

Re: Happy Day: 15-Jährige darf Beziehung mit 30 Jahre älterem Mann führen

Verfasst: 02.11.2016, 16:20
von Expectation
Smaragd aus Oz hatte das bereits gestern veröffentlicht.
Im Medienspiegel unter "Skandalurteil: Alter Sack darf mit Mädchen verkehren".

Re: Skandalurteil: Alter Sack darf mit Mädchen verkehren.

Verfasst: 02.11.2016, 18:31
von Ovid
Ups. Dabei hab ich extra geguckt. :shock:

Nun ja: Nun mit Happy-Day Kommentar.

Re: Skandalurteil: Alter Sack darf mit Mädchen verkehren.

Verfasst: 03.11.2016, 16:47
von Horizonzero
Der Fall war sogar bereits im TV - es ist das Päarchen das letztes Jahr einige Monate untergetaucht war,
danach kam das Mädel in eine Ballerburg. Um so erstaunlicher nun dieses Urteil.

Re: Skandalurteil: Alter Sack darf mit Mädchen verkehren.

Verfasst: 03.11.2016, 18:29
von Smaragd aus Oz
Was ist denn eine "Ballerburg"? :o Ein Puff, wo die Mädchen reihenweise durchgeballert werden? Dann kann ich den Alten nicht verstehen, dass er sich einen durchgerittenen Gaul hält. :x

Re: Skandalurteil: Alter Sack darf mit Mädchen verkehren.

Verfasst: 03.11.2016, 19:02
von Forum-Geist
Ballerburg ist ein altes Atari Spiel. Kannst du dir kostenlos für PC runter hol.. äh laden

http://www.chip.de/downloads/Ballerburg_13009389.html

Re: Skandalurteil: Alter Sack darf mit Mädchen verkehren.

Verfasst: 03.11.2016, 23:20
von Aquila
@Ovid:

Tatsächlich geht so einiges gegen oder mit dem Willen des Kindes. Zum Glück hat der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht mittlerweile bestimmt, dass es neue und klare Regelungen bedarf, ab wann eine Person, egal ob das 18. Lebensjahr erreicht oder nicht, in einer Psychiatrie zwangseingewiesen werden darf. Schön zu lesen, dass mittlerweile nicht mehr nur die Meinung der Eltern alleiniges Gewicht trägt, sondern auch die Tatsache Berücksichtigung findet, dass der Wille der angeblich "geschädigten" Person, wenn es auch "nur" ein unvollständiger Mensch (also eine Person unter 18 Jahren) ist, angehört wird. Angeblich wird sowas gefordert, aber mir scheint, dass es zu selten zum Tragen kommt.

Re: Skandalurteil: Alter Sack darf mit Mädchen verkehren.

Verfasst: 03.11.2016, 23:44
von Nabokov
Expectation hat geschrieben:
Unter anderem hielt das Mädchen seinen Aufenthaltsort vor seinen Eltern geheim. Schließlich brachten die Eltern ihre Tochter für einige Wochen in der Psychiatrie unter.
Das wiederum finde ich erschreckend. Was für Eltern manche haben *würg*
Nicht nur das. Erschreckend finde ich vor allem, dass man das ''kann'' - ein Kind in die Psychiatrie stecken, nur weil es in einen älteren Mann verliebt ist und mit dem womöglich Sex hat - obwohl (bzw weil) sie nach Gesetz bereits alt genug war.

Es spielte eben ein mit den Eltern verwandter Arzt eine schlimme Rolle dabei. Er fertigte den Eltern das gewünschte Attest aus, und das Jugendamt spielte brav mit, die Klinik dann ebenso.

Das Urteil des OLG ist eins ans Schienbein diverser Adressaten - an die Eltern (und an viele Eltern), Psychiater und andere Aerzte und Gutachter, und an Gerichte. Und was in dem Urteil über die Selbstbestimmung von Adoleszenten steht - das war schon lange wieder einmal fällig.

Hier steht mehr als im Spiegel:

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/1127368/