Nun das Problem an solchen Diskussionen ist, dass oft alte Einwände in der neuen Antwort wieder unterschlagen werden.
Vielleicht ist das in meiner Antwort nachvollziehbar. Ich versuche das gesondert zu kennzeichnen.
Chloë hat geschrieben:
Nein. Wenn ich an meine Kindheit zurückdenke, dann hat vor allem meine Mutter vieles falsch gemacht. Nichts davon war strafrechtlich wirklich relevant. Dies hatte unter dem Aspekt der Erziehung vielleicht sogar seine Relevanz, auch wenn ich ein anderes Verhalten pädagogisch besser gefunden hätte.
Aber man kann ja durchaus eine Notwendigkeit für erzieherische Maßnahmen vermuten. Diese sehe ich bei sexuellen Kontakten zwischen Kindern und Erwachsenen nunmal nicht.
Inwiefern ist das ein Argument dagegen? Das ist doch eher eins dafür.
Hier gibst du sogar zu, dass deiner Meinung nach deine Mutter vieles falsch in deiner Erziehung gemacht hat, dies allerdings - zu recht - solange keine strafrechtliche Relevanz haben sollte, wie es dem Baby eben nicht schadet.
Genauso wie andere Aktivitäten bei denen sich Babys wohlfühlen, lachen und Spaß daran haben, stimme ich dir zu, dass viele davon nicht "
erzieherisch notwendig" sind - was immer das in deinen Augen heißen mag.
Und?
Chloë hat geschrieben:
Nochmal Nein. Es geht mir darum, dass ich einfach nicht daran glaube, dass es (Dir) im Wesentlichen darum geht, für die sexuelle Selbsbestimmung des Kindes einzutreten, sondern eine Legitimation für die Umsetzung Deiner sexuellen Wünsche zu finden.
Zwei Sachen dazu.
Ich finde Babys absolut unattraktiv, ebenso wie erwachsene Männer und zweitens sind meine Motive da irrelevant.
Ich argumentiere ja nicht so: "
Ich will Sex mit Baby, also soll man Babysex erlauben". Das wäre in der Tat ein argumentatorischer Reinfall. Aber genau das tue ich ja nicht - weder argumentiere ich so, noch habe ich Interesse an Babysex.
Kurzes Beispiel dazu:
Angenommen jemand argumentiert für Sex ab 16 und bringt diverse Gründe vor.
Inwiefern spielt es eine Rolle ob derjenige selbst Sex mit 16-Jährigen will oder nicht?
Was ist, wenn es zwei Leute gibt die pro Sex ab 16 sind, der eine will Sex mit 16-Jährigen und der andere nicht, und beide argumentieren genau gleich?
Wie können dann die Argumente des einen falsch sein und die des anderen nicht - bei selbem Argument? Macht keinen Sinn.
Chloë hat geschrieben:
Wie kann überhaupt eine Handlung selbsbestimmt sein, wenn kein Verständis für diese Handlung vorliegt, vor allem was Motivation und Intention betrifft?
Babys können grundsätzlich nicht selbstbestimmen - mal abgesehen von einigen Bewegungen.
Und?
Warum sind das nur bei sexuellen Handlungen ein Problem und sonst nirgends? Kinder üben auch in anderen Bereichen später Selbstbestimmung aus, bei denen sie als Baby keine Selbstbestimmung hatten.
Chloë hat geschrieben:
Das Baby tut das doch ohne Bewusstsein dafür, was es tut. Umgedreht sieht das ja ganz anders aus.
Richtig. Du hast ja gesagt das sei kein Problem (Also das Babys reibt sich an Mama-Szenario).
Mir ist nicht ganz klar, wie hier dein Standpunkt ist.
Ab wann ist dieses Szenario denn nicht in Ordnung? Wovon machst du das abhängig? Bei dem Gemenge an Bewegungen beider Teilnehmer (Baby und Mama) - wann ist das bei dir eine Handlung, die mit Strafe bedroht wird - und das andere bloß unschuldige Babyhandlungen?
Ich sage dir noch einmal wovon ich das abhängig mache: Am psychischen, emotionalen und gesundheitlichen Wohlergehen des Babys. Und du?
Chloë hat geschrieben:
Weil dann klar ist, worum es geht. Alles andere ist nach meinem Verständis manipulativ, solange kein sachlicher Grund für die entsprechende Handlung vorliegt.
Also Babymassage, Babyschwimmen, Baby in die Luft heben, behutsam kitzeln auch manipulativ?
Here we go again...
(Übrigens alles Handlungen, die von Eltern auch mit eigennützigen Intentionen vollzogen werden)
Chloë hat geschrieben:
Du hättest also kein Problem damit, wenn ich mich mit Deinem 2jährigen Kind vergnügen würde, und Dir versichere, dass das einvernehmlich geschah?
Wieso jetzt 2 Jahre?
Ich muss mich zu allererst versichern, dass es dem Kind gut geht. Noch einmal meine Kriterien: Psychisches, emotionales und gesundheitliches Wohlergehen des Kindes.
Es darf keine unverhältnismäßigen Risiken beinhalten - also z.B. Handlungen in denen Verletzungsgefahr unverhältnismäßig groß ist.
Dann kommt bei einem zweijährigen Kind noch der ausgedrückte Willen dazu, denn zweijährige sind zu Willensbekundungen schon in der Lage.
Chloë hat geschrieben:
Dem Kind dürfte es schwerfallen, Gegenteiliges überhaupt zu artikulieren.
Nun ihr kommt beide vom Spielplatz und du versicherst mir dem Kind kein Sand ins Gesicht geworfen zu haben.
Dem Kind dürfte es schwerfallen, Gegenteiliges überhaupt zu artikulieren.
Ergo: So eine unverfängliche Aktivität wie ein Spielplatzbesuch ist mit einem Kind unzumutbar, weil es nicht (genügend) artikulieren kann, dass der erwachsene Begleiter gegen seinen Willen verstoßen haben könnte?
Chloë hat geschrieben:
Dieser Altersdifferenz-Schieber hat ja einen Grund oder willst Du einem Kind auch erlauben, Verträge abzuschließen und somit, da Du ja diese Selbsbestimmung so hervorhebst, auch, sich in die Prostituition zu begeben, die ja in Deutschland zur Zeit legal ist?
Ich verstehe deine Argumente nicht. Wenn ein Kind sich selbstbefriedigt, dann begeht es auch keine Handlung, die vergleichbar wäre mit dem Abschließen eines Vertrages.
Wenn ein Kind mit einem anderen Kind sexuelle Handlungen durchführt - auch nicht.
Wenn ein Kind mit einem Erwachsenen platonisch schmust, massiert oder massiert wird - ebenfalls nicht.
Alles Ok.
Im selben Maße ist es doch völlig unverfänglich, wenn ein Kind mit einem anderen Erwachsenen eben sexuelle Handlungen durchführt. Weit entfernt von Vetrag und Konsequenzen. Prostitution gehört zu geschäftlichen Verträgen.
Chloë hat geschrieben:
Weil dies grundsätzlich nicht in das Recht auf körperliche Unversertheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit eingreift
Sexuelle Handlungen zwischen Menschen greifen im Grundsatz auch nicht auf die körperliche Unversehtheit und freie Persönlichkeitsentfaltung ein.
Um Ausnahmen geht es ja nicht. Da kann ich dir auch berichten, dass platonische Freundschaften, die schiefgehen, auch mal in die körperliche Unversehtheit eines Beteiligten eingreifen kann.
Das heißt aber nicht, dass Körperverletzung in Freundschaften erlaubt sind - im Gegenteil, die kann man isoliert und für sich genommen bestrafen.
Chloë hat geschrieben:
Wären sexuelle Handlungen mit Kindern erstmal pauschal erlaubt, dann müsste in jedem dieser Fälle erstmal ein anderer Starftatbestand erfüllt sein. Also Nötigung, Vergewaltigung...
...Körperverletzung, Vernachlässigung... der gesamte Jugendschutz gilt noch obendrauf.
Chloë hat geschrieben:
Es dürfte wie schon erwähnt einer 2jährigen aber sehr schwer fallen, zu erklären, was da vorgefallen ist, aber die Judikative müsste dann davon ausgehen, dass das schon ok war, solange das Kind nichts anderes behaupten kann.
Ein sehr bekanntes Problem. Kennst du das Buch "
Deutschland misshandelt seine Kinder"?
Mit diesem Problem haben, Polizisten, Familienhelfer, Jugendamtsmitarbeiter, Ärzte, Rechtsgutachter
tagtäglich zu kämpfen. Misshandlung und Vernachlässigung ist oft leider nicht so einfach nachzuweisen - aus genau dem Grund, den du genannt hast.
Ja selbst bei sexuell missbräuchlichen Handlungen haben wir das Problem doch jetzt schon. Dabei sind schon
alle sexuellen Handlungen verboten - und es hilft trotzdem nicht und dein skizziertes Problem gilt nach wie vor.
Inwiefern ändert sich dann was, wenn man unschädlich und nicht-missbräuchliche sexuelle Handlungen erlaubt? In dieser Hinsicht nichts - und in weiterer Hinsicht vermindert es Sekundärschäden.
Chloë hat geschrieben:
Aber dies in Kauf zu nehmen, um die (theoretische) Umsetzung eigener sexueller Gelüste zu legitimieren, halte ich nicht für richtig.
Das ist ja auch nicht das Hauptargument. Ich ziehe da ja eine ähnliche Linie wie damals schon Dannecker und teilweise angedeutet von Baurmann.
Die Entkriminalisierung von unschädlichen Fällen würde im Schnitt Kindern eben mehr helfen als schaden - es würde auch die Zahl der gewaltägigen, erzwungenen, schädlichen Fälle drücken.
Ähnliches beobachtet man, wenn man Länder mit versch. Schutzaltersgrenzen vergleicht. In Ländern mit der Schutzaltersgrenze 18 kannst du dir sicher sein auf unzählige "Opfer" zu stoßen - aber nach welchem Gesichtspunkt? Naja - eben nur nach einer festen Altersgrenze.
Die Qualität der Tat spielt keine Rolle.
Diese Vorgehensweise empfinde ich aus oben genannten Gründen als kontraproduktiv. Es schadet mehr, als, dass es nützt.
SaO hat geschrieben:
Denn durch dieses Auseinanderfallen von tatsächlichen und behaupteten Beweggründen beruhen sämtliche Argumente von Kinder6-Befürwortern auf einer falschen Grundlage.
Am gravierendsten ist das, wenn der Befürworter auch noch wirklich glaubt, er trete mit seiner Forderung für die Interessen der Kinder ein. Das zeigt nämlich, dass er seine eigenen 6uellen Wünsche derart in die Kinder projiziert, dass er die verschiedenen Interessen nicht mehr auseinander halten kann.
Na guuutt. Dann fasse ich das noch einmal zusammen. Auf den Punkt gebracht am besten.
1. Babysex ist in etwa genauso unnattraktiv für mich wie Sex mit erwachsenen Männern. Allerdings argumentiere ich auch für die weltweite Legalisierung von homosexuellen Handlungen.
2. Inwiefern die Forderung für das Interesse von Kindern ist, habe ich mehrmals beleuchtet. Das liegt in der Natur von
pauschal kriminalisierten Handlungen
3. Mein Argument ist doch nirgends gewesen "
Ich will Sex mit Babys, also soll Babysex OK sein"
Du müsstest also adressieren warum ich entweder mit den anderen Argumenten falsch liege oder gezielte Gegenargumente vorbringen.
Du kannst nicht einfach so Projektion vorwerfen
ohne zu zeigen warum genannte Argumente Projektion sind.
Dir kann ich ja auch einfach mal so vorwerfen: Da sexuelle Handlungen mit Babys in der Gesellschaft auf breite Ablehnung stoßen, möchtest du dich hier in Wirklichkeit nur als Kinderwohltäter hervortun (wie es gerne in der Politik gemacht wird) um Sympathiepunkte abzugreifen und moralisch überlegen dazustehen - ohne sich jeweils darum zu scheren was es den Kindern wirklich objektiv schadet oder nützt.
Und? Trägt dieser Vorwurf irgendwie konstruktiv zur Diskussion bei? Nein. Ebenso tut es der Projektionsvorwurf nicht.
Dann zuletzt würde ich gerne noch einmal eine Behauptung überprüfen.
SaO hat geschrieben:
Da also schon das behauptete Motiv, nämlich schön fürs Kind, eine vorgeschobene Schönrederei ist, existiert auch keine objektive Basis für diese Behauptung und damit auch nicht für die objektive Nützlichkeit für das Kind.
Non sequitur.
Nur, weil jemand von mir aus nachweislich aus Eigeninteresse argumentiert, muss das nicht heißen, dass er mit seinen Argumenten falsch liegt.
Du müsstest also zeigen
warum Gesagtes Schönrederei ist - und damit etwas eigentlich Schlechtes.
Nehmen wir doch das Baby auf Mamas Bauch Beispiel.
Damit deine Behauptung falsifizierbar bleibt, müsstest du beobachtbare Kriterien anbringen: Also, was müsste man beobachten in so einem Szenario, damit die Handlung nicht in Ordnung ist? Wovon hängt das ab?
Ich nenne noch einmal meine transparenten und nachprüfbaren Kriterien für Baby-Wohlergehen:
- nicht gesundheitschädlich
- keine unverhältnismäßigen Risiken für die körperliche und psychische Gesundheit
- positive emotionale Rückmeldung des Babys
Alternativ kannst du mir eine Handlung nennen, die obige Kriterien erfüllen, wir aber wahrscheinlich trotzdem nicht befürworten würden bzw. sogar verboten ist. Dann können wir gemeinsam an den Kriterien feilen.
Ansonsten fehlt mir in dieser Diskussion - immer noch - der wesentliche Grund für die völlig arbiträre Ablehnung sexueller Handlungen, während man
in allen anderen Lebensbezügen dann doch andere Maßstäbe wählt um eine Handlung zu beurteilen.