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edathy wird angeklagt
die bilden sich also ein beweise zu haben.
mal sehen, ob es ein schauprozess wird oder man auch beweise für die hexenjagt liefern können wird.
ich tippe auf steffanie guttenberg als überraschungszeigin und den sohn von roland freisler als richtier. mal sehen ob schwarzer für springer berichtet und ob k13 live aus dem gerichtssaal berichten wird.
mal sehen, ob es ein schauprozess wird oder man auch beweise für die hexenjagt liefern können wird.
ich tippe auf steffanie guttenberg als überraschungszeigin und den sohn von roland freisler als richtier. mal sehen ob schwarzer für springer berichtet und ob k13 live aus dem gerichtssaal berichten wird.
Re: edathy wird angeklagt
du vergißt eine eigenheit der deutschen gerichtsbarkeit, und zwar die so. "freie beweiswürdigung". natürlich ist das gaunersprache und heisst sovie wie:
das gericht darf beweise souverän ignorieren, wenn es in den kram passt. umgekehrt darf es aber auch jeden beliebigen dreck für einen beweis halten. wichtig ist was hinten rauskommt, und das steht oft vorher schon fest. ich weiss dass sich hier die meisten rechtsstaatsillusionen machen und sich einbilden, auf der grundlage der verfassung oder anderer merkwürdigkeiten könnte man sich schon mit seinen verfolgern einigen. sie wollen nicht begreifen dass derzeit eine kampagne gefahren wird, und dass es da keinen freispruch für edathy geben darf.
zumal es jetzt eine "lex edathy" gibt, ist es nahezu zwingend notwendig edathy auch zu verurteilen, zumindest in der ersten instanz. wie sieht das ganze sonst aus?
warten wirs ab.
das gericht darf beweise souverän ignorieren, wenn es in den kram passt. umgekehrt darf es aber auch jeden beliebigen dreck für einen beweis halten. wichtig ist was hinten rauskommt, und das steht oft vorher schon fest. ich weiss dass sich hier die meisten rechtsstaatsillusionen machen und sich einbilden, auf der grundlage der verfassung oder anderer merkwürdigkeiten könnte man sich schon mit seinen verfolgern einigen. sie wollen nicht begreifen dass derzeit eine kampagne gefahren wird, und dass es da keinen freispruch für edathy geben darf.
zumal es jetzt eine "lex edathy" gibt, ist es nahezu zwingend notwendig edathy auch zu verurteilen, zumindest in der ersten instanz. wie sieht das ganze sonst aus?
warten wirs ab.
- Lavinia Halbritter
- Beiträge: 2184
- Registriert: 28.07.2010, 21:57
- AoA: Puppen
Re: edathy wird angeklagt
Eben wegen der Lex Ed Hardy wäre es doch dummsinn den jetzt zu verurteilen, weil dann hätte es das Gesetz ja - nach deren Argumentation: "Gesetzeslücke" - nicht gebraucht.
Übrigens finde ich es witzig dass die jede noch so kleine Gesetzeslücke versuchen zu stopfen, und sich dann gegen Pädophilie positionieren.
Übrigens finde ich es witzig dass die jede noch so kleine Gesetzeslücke versuchen zu stopfen, und sich dann gegen Pädophilie positionieren.
- Smaragd aus Oz
- Beiträge: 12755
- Registriert: 09.05.2009, 10:34
- Kontaktdaten:
Re: edathy wird angeklagt
Eigentlich nicht. Denn man wirft ihm ja nicht (nur) "Edathy-Pornos", sondern auch "Klassik-Pornos" in Besitz vor.[color=#000000]Janus Halbritter[/color] hat geschrieben:Eben wegen der Lex Ed Hardy wäre es doch dummsinn den jetzt zu verurteilen
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
- Lavinia Halbritter
- Beiträge: 2184
- Registriert: 28.07.2010, 21:57
- AoA: Puppen
Re: edathy wird angeklagt
Die Aussage war aber doch "Der ist ein böse Pädophiler und wir können nichts machen weil das legal ist!" Dass der noch Verbotenes haben soll kam ja erst später hinzu. Ja, dass der jetzt verurteilt wir, das sowieso, aber eben sorum und nicht andersrum.
Re: edathy wird angeklagt
Das ist genauso lächerlich wie das nun überall propagiert wird: "wer legale Nacktbilder hat, hat meistens auch ilegalle Bilder". Umgedreht wird eher ein Schuh draus. Das interessiert aber Niemanden. Ein Hohn für Menschen die sich an deutsche Gesetze halten.
- Khenu Baal
- Beiträge: 4704
- Registriert: 16.10.2008, 12:31
- Wohnort: Sachsen-Anhalt
Re: edathy wird angeklagt
Du scheinst aber nicht zu wissen, daß diese Illusionen durchaus schon mal auf sehr realem Boden gewachsen sind. Ungeachtet dessen ist Deine Panikmache im Vergleich zu diesen Illusionen (oder "Illusionen") nicht besser. Gewiß, Edathy muß auf Biegen und Brechen verurteilt werden, koste es, was es wolle. Muß mir keiner erklären. Den Fall Edathy jedoch zu verallgemeinern ist unsinnig.Antwort hat geschrieben:... ich weiss dass sich hier die meisten rechtsstaatsillusionen machen...
"Du sagst, Du willst die Welt nicht ändern
Dann tun's eben and're für Dich"
Rio Reiser - "Wann"
Dann tun's eben and're für Dich"
Rio Reiser - "Wann"
Re: edathy wird angeklagt
Soziale Existenz vernichtet, gefeuert wurden und in ganz Deutschland verfolgt. Mehrere Gesetze und Bestimmungen wurden umgangen und nun noch ein Verfahren. Der Mann hat das nicht verdient. Rechtsillusionen machen sich viele Khenu und die einst Standhaften werden langsam wackelige Beine.
Re: edathy wird angeklagt
Höchstinteressant: Ein Landgericht übernimmt einen Fall, der eigentlich von einem Amtsrichter verhandelt werden muß. Das LG nennt es das besondere Interesse an dem Fall (wo eigentlich besteht das, wenn ein Bundesbüger nicht verbotenes Bildmaterial bestellt.
Notfalls schreiben wir also einfach die Gesetze neu.... Sebastian Edathy wird zumindest noch nach dem alten 184er a freigesprochenen werden - und das ZU RECHT!
Liebe Grüße
asGL
@kb: Kannst Du irgendwie recht zeitnahm mal bitte Kontakt zu mir aufnehmen? Würd mich freuen!
Notfalls schreiben wir also einfach die Gesetze neu.... Sebastian Edathy wird zumindest noch nach dem alten 184er a freigesprochenen werden - und das ZU RECHT!
Liebe Grüße
asGL
@kb: Kannst Du irgendwie recht zeitnahm mal bitte Kontakt zu mir aufnehmen? Würd mich freuen!
- Smaragd aus Oz
- Beiträge: 12755
- Registriert: 09.05.2009, 10:34
- Kontaktdaten:
Re: edathy wird angeklagt
Lustig, wie man sich die Wirklichkeit zusammenfantasiert.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
Re: edathy wird angeklagt
Irgendwo hab ich gelesen, dass es nicht 100%, sondern 90% der Bildersammler betrifft bei legalem auch illegales Material zu besitzen. Bei den scharfen Gesetzen ist das mehr als nur wahrscheinlich und gar nicht so realitätsfern.
Anzumerken ist noch, dass es auch Pervs gibt die sich vom illegalem Material lossagen konnten und quasi switcher sind. Die trifft es besonders hart. Da verhalten sie sich konform und werden dennoch durchsucht und dann wegen gefundener Beweise vors Gericht gestellt.
Das es vor dem LG läuft, könnte eine Instanz sparen. Vielleicht nicht mal so schlecht, wenn es retroperspektiv betrachtet werden wird.
In wie weit widerspricht in dubio pro reo der freien Beweiswürdigung § 261 StPO? Das verstehe ich noch nicht.
Es erscheint so, als ob die StaA. nur behaupten müsse, dass E. die Verbindungen aufgebaut habe und die grausamen (!) Inhalte vorlegen muss, die bei E. nicht gefunden wurden. Da läd ja dazu ein Straftaten über andere Computer/Verbindungen vorsätzlich zu begehen, die dann als Störer und Schuldige verurteilt werden.
an Smaragd aus Oz:
Eine kognitive Verzerrung ist nicht lustig, sondern eine Kinder gefährdende Störung!
Ps: DDOS?
Anzumerken ist noch, dass es auch Pervs gibt die sich vom illegalem Material lossagen konnten und quasi switcher sind. Die trifft es besonders hart. Da verhalten sie sich konform und werden dennoch durchsucht und dann wegen gefundener Beweise vors Gericht gestellt.
Das es vor dem LG läuft, könnte eine Instanz sparen. Vielleicht nicht mal so schlecht, wenn es retroperspektiv betrachtet werden wird.
In wie weit widerspricht in dubio pro reo der freien Beweiswürdigung § 261 StPO? Das verstehe ich noch nicht.
Es erscheint so, als ob die StaA. nur behaupten müsse, dass E. die Verbindungen aufgebaut habe und die grausamen (!) Inhalte vorlegen muss, die bei E. nicht gefunden wurden. Da läd ja dazu ein Straftaten über andere Computer/Verbindungen vorsätzlich zu begehen, die dann als Störer und Schuldige verurteilt werden.
an Smaragd aus Oz:
Eine kognitive Verzerrung ist nicht lustig, sondern eine Kinder gefährdende Störung!
Ps: DDOS?
- Smaragd aus Oz
- Beiträge: 12755
- Registriert: 09.05.2009, 10:34
- Kontaktdaten:
Re: edathy wird angeklagt
"Sparen" ist gut. Man hat Edathy damit eine Instanz gestohlen![color=#000000]Gast[/color] hat geschrieben:Das es vor dem LG läuft, könnte eine Instanz sparen.
Ein Anwalt hat mir mal erklärt, dass es, wenn man beim Landgericht anfängt, danach nur noch den BGH gibt, und der guckt sich keine Beweise mehr an. Das heißt: Die schlümmen Nacktbilder werden nur einmal darauf betrachtet, ob sie pornografisch sind, und die den Rechtsstaat beobachtende Presse kann sich nur einmal ein Bild davon machen.
Beides - also: Edathy aus Fiessein eine Instanz zu stehlen und die Presse nur einmal auf die Bilder gucken zu lassen - dürfte Anlass für die Entscheidung des Staatsanwaltes gewesen sein, beim Landgericht zu beginnen.
Die "Verzerrung", die ich meinte, hatte nichts mit Kindern zu tun. Aber vielleicht hast Du in dieser Allgemeinheit auch irgendwie Recht.[color=#000000]Gast[/color] hat geschrieben:Eine kognitive Verzerrung ist nicht lustig, sondern eine Kinder gefährdende Störung!
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
- Horizonzero
- Beiträge: 13353
- Registriert: 29.01.2009, 18:08
- AoA: ab 8 aufwärts
- Wohnort: [email protected]
Re: edathy wird angeklagt
Hm LG werden auch genommen wenn die zu erwartene Strafe höher ist, als AG austeilen dürfen - das wäre dann aber ziemlich Übel was da droht.
679KCNGQQ (Teleguard)
- Sakura
- Beiträge: 5370
- Registriert: 07.10.2008, 12:18
- AoA: nicht definiert
- Wohnort: In der Stadt mit den zahlreichsten süßesten und zugänglichsten Mädchen
Re: edathy wird angeklagt
@Hori: Das ist explizit nicht der Fall, sondern man versucht das nur mit dem großen öffentlichen Interesse zu rechtfertigen.
Gibt es überhaupt eine Rechtsvorschrift, die den Instanzendiebstahl, also die Verhandlung vor dem LG statt dem AG, rechtfertigt?
Der Diebstahl ist besonders übel, weil in diesem Fall auf dem Gericht der ersten Instanz ein immenser öffentlicher Druck lastet, den Verdächtigen zu verurteilen und das zu rechtfertigen, was man Edathy bisher an Schaden zugefügt hat.
Dann werden Fehler gemacht, die man in einer Berufung vor dem LG, die nun nicht mehr möglich ist, auseinandernehmen kann. Außerdem ist ein Freispruch in der zweiten Instanz nicht mehr so eine große Meldung wie eine Verurteilung oder ein Freispruch in der ersten. Daher wird ein Gericht dann mutiger sein können, ohne dass es Morddrohungen gegen den Richter hagelt, wenn er dem Stammtisch nicht folgt.
Übrigens hielt ich Edathy und seinen Anwalt von Anfang an für naiv und taktisch unklug. Am besten wäre es gewesen, alles radikal abzustreiten.
Statt dessen hat er sich selbst mehr als nötig ins Rampenlicht gesetzt.
Gibt es überhaupt eine Rechtsvorschrift, die den Instanzendiebstahl, also die Verhandlung vor dem LG statt dem AG, rechtfertigt?
Der Diebstahl ist besonders übel, weil in diesem Fall auf dem Gericht der ersten Instanz ein immenser öffentlicher Druck lastet, den Verdächtigen zu verurteilen und das zu rechtfertigen, was man Edathy bisher an Schaden zugefügt hat.
Dann werden Fehler gemacht, die man in einer Berufung vor dem LG, die nun nicht mehr möglich ist, auseinandernehmen kann. Außerdem ist ein Freispruch in der zweiten Instanz nicht mehr so eine große Meldung wie eine Verurteilung oder ein Freispruch in der ersten. Daher wird ein Gericht dann mutiger sein können, ohne dass es Morddrohungen gegen den Richter hagelt, wenn er dem Stammtisch nicht folgt.
Übrigens hielt ich Edathy und seinen Anwalt von Anfang an für naiv und taktisch unklug. Am besten wäre es gewesen, alles radikal abzustreiten.
Statt dessen hat er sich selbst mehr als nötig ins Rampenlicht gesetzt.
"Destiny is always revised. Anytime, everywhere." (Siddhartha)
Re: edathy wird angeklagt
Es ist ja eben so, dass dort wo es Hausdurchsuchungen gab und illegales gefunden wurde, diejenigen auch legales hatten. Die "Experten" drehen sich das, für ihre Zwecke, einfach um.Gast hat geschrieben:Irgendwo hab ich gelesen, dass es nicht 100%, sondern 90% der Bildersammler betrifft bei legalem auch illegales Material zu besitzen. Bei den scharfen Gesetzen ist das mehr als nur wahrscheinlich und gar nicht so realitätsfern.