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Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

Verfasst: 14.01.2010, 18:37
von Amiga
OK ich bringe das Fleisch und du die Getränke und der Rest kleine Mädels.

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

Verfasst: 14.01.2010, 18:40
von Horizonzero
Ist ne Party angesagt ??? Bringe für uns Warsteiner und für die Mädels Saft mit ... 8)

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

Verfasst: 14.01.2010, 20:41
von Der Bunte
So... und damit ist dieser Thread wohl jetzt endgültig im Eimer, so viel Off-Topic geflame, wie hier jetzt drinne ist :(

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

Verfasst: 11.07.2010, 13:57
von Nummer1
Welcher Verlag hatte sie raus gebracht und welche Fotostudios hatten die Bilder gemacht?

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

Verfasst: 13.08.2010, 14:31
von FKKfreak
FKK FAN hat geschrieben:Kann es sein das man Versucht FKK zu verbieten? Man hat Hefte verboten und immer mehr nackte Radtouren wurden in letzter Zeit wiederholt gerichtlich untersagt. Es gibt immer weniger Öffentliche FKKstellen in Deutschland da die Kommunen sie sehr oft abschaffen bzw das Nacktsein verbieten. Selbst in der ehemaligen DDR sind viele FKK Bereiche verschwunden. Kann es sein, dass man mit einem FKK-Verbot rechnen muss? Die Politiker scheint es ja ein Dorn im Auge zur sein was man derzeit immer öfter bekämpft.
Ja leider ist das so. Der Mensch darf nur noch produzieren, waehlen und so wenig wie moeglich kosten...
Spass nur gegen Gebuehr. Freude und Lust nur noch mit Alk.
Aber es haelt sich ein harter Kern von toleranten, kinderfreundlichen FKK-Menschen. Das Codewort, um sie zu finden ist Familiensport (eine Liste steht im FKKreisefuehrer).

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

Verfasst: 14.08.2010, 18:14
von Annika
In Fahrenheit 451 hätten Kurblättchen wie "aus der Welt der FKK Jugend" ziemlich alt ausgesehen. Nicht auszudenken ihre filmischen Pendants.
Oder vieleicht doch nicht? ...

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

Verfasst: 18.01.2011, 22:59
von Jap
Mich wurde mal interessieren ob der Verlag Schadensersatz von der Regierung ein geklagt hat weil nach der Indizierung der Umsatz um 90% eingebrochen ist.

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

Verfasst: 16.05.2015, 09:31
von migi
Ich ( damals 13 ) habe selber mit meinen 2 Schwestern ( damals 15 und 16 ) für diese Hefte mal Modell gestanden. Wir waren am Strand von Maspalomas und wurden dort in Aufsicht meiner Eltern fotografiert.
Ich fand das damals total normal. Auch heute noch würde ich mich ablichten lassen. nur heute wird man sofort in die Schmuddel ecke gedrängt.
Meine 2 grösseren Schwestern und ich freuten uns sogar auf die Shootings. das war für uns ganz normal wenn man den Anderen nackt sah.
Heute gilt man ja als Kinderschänder wenn man nur schon ein Kind anschaut. Ich frage mich wo da unsere Unbekümmertheit hingekommen ist.
Bin jedenfalls froh haben uns unsere Eltern in die FKK Ferien mitgenommen und ich diese schöne Zeit noch erleben durfte.

Gruss Migi

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

Verfasst: 16.05.2015, 16:48
von Lolimat
Freut mich zu lesen, dass ihr damals Freude daran hattet, euch nackt zu zeigen und Aufnahmen davon machen zu lassen.
Ich hatte vor ca. 20 Jahren noch die Gelegenheit, mir ein solches "FKK-Jugend"-Heft legal im Zeitungsladen kaufen zu können. Und ich hatte damals auch sehr den Eindruck, dass es den abgebildeten Kindern und Jugendlichen durchaus gefällt, so gesehen und fotografiert zu werden.
Ich musste damals an einem Winternachmittag bei Minusgraden 20 Minuten lang auf die S-Bahn warten und vertrieb mir die Zeit in einem Zeitungsladen, wo ich recht bald in der Abteilung mit den nackten Frauen strandete und dort in einer Ecke (ja, es war eine Ecke) ein ganz und gar anderes Heft erblickte. Ich kaufte es mir zusammen mit einer anderen Alibi-Zeitschrift und erlebte später zuhause die wundersame aber auch etwas verwirrende Wirkung, die der Anblick der nackten Mädchen auf mich hatte.
Die Wirkung war sehr stark, sodass ich dachte, dass ich nun das Wichserlebnis meines Lebens haben würde, doch dies wurde es verwirrender Weise nicht, weil es sich für mich irgendwie auch nicht so ganz richtig anfühlte, auf solche junge Schönheit einfach primitiv abzuspritzen.
Das Heft hatte die Macht, in meinem Innern eine Tür zu öffnen, hinter der viel wichtiges meiner Persönlichkeit darauf wartete, entdeckt zu werden.
Doch ich ließ das Öffnen der Tür damals irgendwie noch nicht zu...

Im Nachhinein betrachtet hatte damals also jeder die Möglichkeit, sich durch den Kauf einer Zeitschrift in einem ganz normalen Zeitungsladen seiner perversen Neigung bewußt zu werden. Da dies nicht sein darf, ist es also sehr richtig, dass diese Hefte zum Schutz der Massen recht bald verboten wurden und mir somit ein paar Monate später im Frühling der Kauf eines weiteren Heftes, zur Befriedigung meiner wieder diffus ins Bewußtsein gelangten Neugier, nicht mehr möglich war.

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

Verfasst: 25.05.2015, 16:09
von Troll 3.0
Bei diesen FKK Magazinen ist eine interessante gesellschaftliche Entwicklung zu beobachten. Was in den 90iger Jahren noch frei am Kiosk verkäuflich war (auch an Kinder verkaufbar) kam erst auf dem Index jugendgefährdender Schriften und der Besitz ist heute mit bis zu 3 Jahren Haft belegt. Hoffentlich habe ich nicht noch so ein Heft im Keller. Das könnte riesigen Ärger nach sich ziehen. :)

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

Verfasst: 25.05.2015, 21:36
von DerGast
Ich hab zu dem Thema nichts zu sagen, aber will EINMAL im OB etwas schreiben ohne Captcha.

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

Verfasst: 25.05.2015, 22:39
von Chloë
DerGast hat geschrieben:Ich hab zu dem Thema nichts zu sagen, aber will EINMAL im OB etwas schreiben ohne Captcha.
Und? Hat es sich gelohnt? :roll:

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

Verfasst: 28.05.2015, 22:21
von Wunderwelt
Troll 3.0 hat geschrieben:Bei diesen FKK Magazinen ist eine interessante gesellschaftliche Entwicklung zu beobachten. Was in den 90iger Jahren noch frei am Kiosk verkäuflich war (auch an Kinder verkaufbar) kam erst auf dem Index jugendgefährdender Schriften und der Besitz ist heute mit bis zu 3 Jahren Haft belegt. Hoffentlich habe ich nicht noch so ein Heft im Keller. Das könnte riesigen Ärger nach sich ziehen. :)
Der Besitz ist meines Wissens nach immer noch legal. Und ob der Kauf und Verkauf noch legal ist,
ist Interpretationssache:

§ 201a
...
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder
mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme,
die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn
Jahren zum Gegenstand hat,
1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person
gegen Entgelt zu verschaffen, oder
2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.

(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit
Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3
gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung
überwiegender berechtigter Interessen erfolgen,
namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der
Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung
über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte
oder ähnlichen Zwecken dienen.
...

Es ist Interpretationssache, ob nur die namentlich genannten
als überwiegend berechtigte Interessen gelten oder ob
das Gesetz so interpretiert werden muss, dass die namentlich genannten
nur einen Auszug der möglichen überwiegend berechtigten Interessen gelten.

Ich würde als offizielles Interesse dieser Zeitschriften die "Förderung des Naturismus
unter Kinder und Jugendlichen" sehen. Das würde ich als berechtigtes Interesse sehen.
Und man kann das Gesetz eben so interpretieren, dass die namentlich erwähnten
Interessen nur einen Auszug darstellen.

Wenn man es so interpretiert, dass NUR die explizit namentlich erwähnten Interessen
Straffreiheit gewähren, dann käme als Straffreiheitskriterium folgendes in Frage:

- Berichterstattung. Denn diese Zeitschriften bestehen nicht nur aus Bildern, sondern auch aus
Texten, die über den Naturismus berichten, und zu einer Berichterstattung gehören nun mal
auch Bilder.

- Ähnliche Zwecke. (denn das kann alles und nichts bedeuten)

(- Vorgänge des Zeitgeschehens. Es wird auch über die Entwicklung des Naturismus in
früheren Jahren geschrieben und alte naturistische Bilder gezeigt. Aber das sehe ich
als schwächstes Argument, deshalb in Klammern gesetzt.)

Und man kann natürlich der Auffassung sein, dass diese extreme Zensur grundgesetzwidrig ist:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Aber letztendlich entscheiden das Richter, die Gesetze beliebig auslegen können und
somit ist die Gefahr der Verurteilung bei Kauf solcher Hefte natürlich extrem gestiegen.

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

Verfasst: 02.06.2015, 01:55
von Garry
Die Politiker könnten dann doch durch diesen §201a einfach diese Hefte von der BPJM, von Listenteil A auf Listenteil B verschieben lassen und die Betreiber strafrechtlich verfolgen, bei dem Musiker Blokkmonsta haben sie das ja erfolgreich geschaft, nur ging es da um Gewaltdarstellung in der Öffendlichkeit. Aber der Listenteil B kann da auf alle dagestellten strafbaren Handlungen angewendet werden und die Regierung kann nicht auf Schadensersatz verklagt werden, da durch die Indizierung ja die Bevölkerung bzw. die Jugend geschützt werden soll. Dann steuern wir langsam auf die völlige
Zensur zu, dann laufen nicht nur die muslimischen Mädchen verscheiert rum :-'(

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

Verfasst: 02.06.2015, 09:16
von Troll 3.0
Ich spreche vom deutschen Strafrecht § 201a StGB im deutschen Recht ist etwas anderes.

§ 184c StGB
Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. eine jugendpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; jugendpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person oder
b) die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung,
2. es unternimmt, einer anderen Person den Besitz an einer jugendpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen,
3. eine jugendpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder
4. eine jugendpornographische Schrift herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder 2 oder des § 184d Absatz 1 Satz 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.

(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und gibt die Schrift in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2 und 4 ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer jugendpornographischen Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.

(5) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 1 Nummer 2 und 4 sowie Absatz 3.

(6) § 184b Absatz 5 und 6 gilt entsprechend.


Die FKK Zeitungen sind nach 1b ganz oder teileweise unbekleidete Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Haltung (Das jedenfalls war das Argument für die Indizierung damals)

Nach 3 ist der Besitz bereits strafbar. Ähh die Jugendlichen müssen nicht nackt sein. Teilweise unbekleidet reicht schon