Jetzt hat die Oberstaatanwaltschaft doch tatsächlich kalte Stinkfüße gekriegt und tanzt nun zum Aufwärmen eine Runde DISTANZIERUNGSTANGO:
Der Oberstaatsanwalt verwies jedoch [ausdrücklich] darauf, dass sich seine Behörde - anders als die Polizei - von Beginn an zurückhaltend in dem Fall geäußert habe. „Pädophilie und die Gründung eines Netzwerkes sind per se auch nicht strafbar“, erklärte er.
Übrigens ist das freilich gleichzeitig ein Wink mit dem Zaunpfahl an Bananenjustizminister Maas, welche "Gesetzeslücke" als nächstes zu schließen und welches rechtstaatliche Prinzip mit Füßen zu treten sei.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“