...und das nach höchstrichterlichem Urteil!
So zumindest nach der Auffassung eines brandenburgischen Gerichts. (Großer Respekt an die verantwortlichen Richter)
Zunächst haben die Eltern es mit einem Kontaktverbot versucht.
Dann haben die Eltern ihr Tochter
einige Wochen in eine Psychiatrie untergebracht.
(Kenne den Hintergrund nicht; aber geht das so einfach gegen den Willen des Kindes?)
Goldstück:
"Den Richtern zufolge ist der Entscheidung des Mädchens ein hohes Gewicht beizumessen.
Der Kindeswille könne hier nicht übergangen werden, ohne dass dadurch das Kindeswohl gefährdet würde. Die Jugendliche habe ihren Wunsch, diese Liebesbeziehung weiter zu leben, „zielorientiert und stabil“ geäußert. "
Die... die haben doch tatsächlich sich mal angehört, was das Mädchen zu sagen hat und sie ernstgenommen und ihre Äußerung und Verhalten als vorhandene Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung gewertet.
Juristen tun zur Abwechslung mal ihren Job. Das ist doch mal eine gute Nachricht.
Den Shitstorm kann man sich übrigens ausmalen:
Freifahrtschein für Pädophile! (natürlich nichts damit zu tun) und das übliche
Hää, das ist doch verboten, wenn der so alt ist???
Köstliche Kommentare unter anderem hier zu lesen:
https://www.welt.de/politik/deutschland ... l#Comments
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 43494.html
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/u ... 19197.html
http://www.rp-online.de/panorama/deutsc ... -1.6365976
PS: Das erreicht natürlich eine ganz andere "Happy-Day"-Dimension. Diesmal war eine sexuelle Begegnung in der Vergangenheit nicht nur straffrei... sondern das Gericht
erlaubt explizit zukünftigen sexuellen Kontakt. Also eine Art Happy-Day²
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)