Luna hat geschrieben:Die logische Lösung wäre das Schutzalter anzupassen doch die Ethik stellt sich dagegen.
Was heißt hier Schutzalter anpassen? §176 ist verfassungswidrig, basta! Ich wundere mich echt, dass sich bisher noch kein 12-13yo gefunden hat, der/die eine Verfassungsbeschwerde gegen diesen Paragraphen eingelegt hat. (Das Problem dabei dürfte wohl v.a. der fehlende Rückhalt aus dem Elternhaus sein)
In der Verfassung unserer geliebten Bundesrepublik steht nämlich irgendwas drin von wegen sexueller Selbsbestimmung. Und da ALLE Menschen vor dem Gesetz gleich sind, muss die sexuelle Selbstbestimmung auch für Kinder gelten. Nun ist es aber von Gesetzes wegen nicht möglich, dass eine 12-13yo mit jedem schläft, der ihr gefällt. Verliebt sich also eine 12yo in einen 18yo, dann darf sie nicht mit ihm schlafen, auch wenn sie selbst das noch so gerne möchte. Wo bleibt da bitte ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, häääääää?
§176 ist außerdem unnötig! Denn Vergewaltigung, Nötigung und sexuelle Belästigung sind bereits durch andere Paragraphen als Straftatbestände vorhanden. Bei diesen Paragraphen könnte man ja eine besondere Schwere der Schuld und dementsprechende Strafverschärfungen einführen, falls das Opfer unter 14 ist. Damit wäre der Status Quo wiederhergestellt, mit dem Unterschied, dass einvernehmliche Intimitäten von und mit unter 14-jährigen nun möglich wären.
Bisher geht aber unser Gesetzgeber davon aus, dass Kinder unter 14 grundsätzlich noch nicht in der Lage sind, ihr Einvernehmen zum Sex zu geben (da war doch mal was, von wegen informed consent). Ich frage an dieser Stelle nur: Was passiert an genau dem 14 Geburtstag mit ALLEN Kindern in Deutschland, dass sie plötzlich, von heute auf morgen dazu in der Lage sein sollen? Allein an der Fragestzellung sieht man doch schon, dass es eine Einzelfallabwägung sein MUSS, ob ein informed consent vorliegt, oder nicht.
Also, liebes 12yo Girl, die du in einen 18yo oder älter verknallt bist und gleichzeitig coole Eltern hast, die dich bei sowas unterstützen: Verklag den Gesetzgeber! Der Gesetzgeber hat laut Verfassung nicht das Recht sich in deine sexuelle Freiheit einzumischen.