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keksi
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argumentation gegen sex zwischen kindern und erwachsenen - ein vergleich

Beitrag von keksi »

in den meisten bundesstaaten der USA und in sehr vielen anderen ländern wird unterschieden zwischen "close in age exemptions" (legal) und größeren altersunterschieden (illegal)...

also die schädlichkeit der sexuellen handlung hängt nicht in erster linie vom alter des "opfers" ab, sondern vom alter des "täters"...

in deutschland hingegen werden grundsätzlich alle sexuellen handlungen eines kindes mit einer anderen person als schädlich angesehen, aber aufgrund der strafunmündigkeit nicht bestraft...

habe ich das so richtig verstanden?

und dann ist da noch die sache mit dem "informed consent"...

das habe ich auch noch nicht kapiert... anhand welcher kriterien ... bzw. wie lässt sich denn feststellen, ob ein "consent" nun "informed" ist oder nicht "informed"?
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Mitleser
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Re: argumentation gegen sex zwischen kindern und erwachsenen - ein vergleich

Beitrag von Mitleser »

keksi hat geschrieben:das habe ich auch noch nicht kapiert... anhand welcher kriterien ... bzw. wie lässt sich denn feststellen, ob ein "consent" nun "informed" ist oder nicht "informed"?
Meinst Du es so, wie es das Gesetz definiert, oder wie es in diversen wissenschaftlichen Studien untersucht wurde? Laut Gesetz sind Kinder in sexueller Hinsicht ja grundsätzlich unmündig, daraus leitet sich zum einen die Straflosigkeit von sexuellen Kontakten Minderjähriger ab, zum anderen auch die unbedingte Strafbarkeit ebendieser Kontakte, wenn ältere Personen ins Spiel kommen.

Gerade im Altersbereich zwischen 14 und 16 Jahren kann ja immer noch argumentiert werden, dass kein "informed consent" vorgelegen hat, weil das "Opfer" noch keine genügende geistige Reife aufweist. Und selbst bei noch älteren Personen kann durch den Einfluss von Alkohol, Drogen o. ä. eine informierte Zustimmung ausgeschlossen werden. Genau diese Unschärfe macht es meiner Meinung nach so schwierig, ebendiese Kriterien festzulegen, denn wahrscheinlich wird jeder etwas anderes darunter verstehen.
Zuletzt geändert von Mitleser am 01.08.2015, 09:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Ovid
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Re: argumentation gegen sex zwischen kindern und erwachsenen - ein vergleich

Beitrag von Ovid »

keksi hat geschrieben:in den meisten bundesstaaten der USA und in sehr vielen anderen ländern wird unterschieden zwischen "close in age exemptions" (legal) und größeren altersunterschieden (illegal)...
Ja. Auch Österreich hat z.B. eine Alterstoleranzklausel und die Schweiz eine ähnliche 3-Jahres-Regelung unterhalb des geltenden Schutzalters.
keksi hat geschrieben: also die schädlichkeit der sexuellen handlung hängt nicht in erster linie vom alter des "opfers" ab, sondern vom alter des "täters"...
Um eine (messbare) Schädlichkeit geht es in der Rechtslehre nicht, sondern nur um Rechtsgüter.
keksi hat geschrieben: in deutschland hingegen werden grundsätzlich alle sexuellen handlungen eines kindes mit einer anderen person als schädlich angesehen, aber aufgrund der strafunmündigkeit nicht bestraft...
Nein. Auch hier geht es zumindest juristisch nur um das Rechtsgut der "ungestörten sexuellen Entwicklung" eines Kindes, verwirklicht mit Strafgesetz als abstraktes Gefährdungsdelikt.
keksi hat geschrieben: und dann ist da noch die sache mit dem "informed consent"...

das habe ich auch noch nicht kapiert... anhand welcher kriterien ... bzw. wie lässt sich denn feststellen, ob ein "consent" nun "informed" ist oder nicht "informed"?
Kommt darauf an von dem du den Begriff adaptierst. Vor Gericht ist dieser Aspekt der "Einvernehmlichkeit" bloß ein Faktor für die Strafzumessung und damit pures Ermessen der jeweiligen Richter und Staatsanwälte. In der Regel orientiert sich das am Tathergang.

Nach Finkelhor ist dies wieder eine etwas andere Geschichte, man mag sagen eine gewisse Art von Prinzipienreiterei und Festsetzung einer Norm (hier im GLF schon zig Male durchexerziert).
Zum Beispiel hier:
https://www.girlloverforum.net/forum/vi ... =3&t=11097
Gelöscht_10
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Re: argumentation gegen sex zwischen kindern und erwachsenen - ein vergleich

Beitrag von Gelöscht_10 »

Ovid hat geschrieben:juristisch [geht es] nur um das Rechtsgut der "ungestörten sexuellen Entwicklung"
Oder das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung, welches ja gar als Überschrift den Abschnitt ziert.
Zuletzt geändert von Gelöscht_10 am 02.08.2015, 08:43, insgesamt 2-mal geändert.
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asgl
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Re: argumentation gegen sex zwischen kindern und erwachsenen - ein vergleich

Beitrag von asgl »

Das bundesdeutsche Gesetz lässt da gar keine Auslegung bzw. Diskussionen zu. Bis 14 darf niemand ficken und wenn mans genau nimmt nicht mal küssen. Und bis 16 gilt am Ende das Gleiche (da hat der RICHTER evtl. noch einen kleinen Spielraum wenn die Eltern im Interesse der Tochter entscheiden).

Pädogogen und Psychologen wissen es eben besser, dass natürlich auch Kinder, sobald sie sprechen können auch "informiert" sein könnten (wenn die Erziehung das zulässt - und hier meine ich in allen Bereichen) und wenn sie altersgemäss informiert sind können sie auch (allermeist) auch richtig handeln. Schliesslich gehen fast alle Grundschulkids freiwillig in die Schule und hauen nicht vorher ab, weil die Schule ja für die meisten nur langweilig und scheisse ist. Aber Mama hat ihnen eben erklärt, dass Schule wichtig ist und Töchterchen oder Söhnchen eben immer hingehen muss...weil sonst auch die Mama Strafe zahlen muss.


Liebe Grüße
asGL
keksi
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Re: argumentation gegen sex zwischen kindern und erwachsenen - ein vergleich

Beitrag von keksi »

danke für Eure erhellenden antworten :)

und wie sieht es mit dem recht auf sexuelle selbstbestimmung
des kindes aus ?

wie kann es eigentlich sein, dass das rechtsgut der "ungestörten sexuellen
entwicklung" immer "restriktiver" gehandhabt wird bzw. das schutzalter
immer weiter erhöht wird, wohingegen die pubertät immer früher einsetzt?

ist es dann nicht eher so, dass das recht auf sexuelle selbstbestimmung
der kinder missachtet wird, jene kinder, die ihre sexualität selbstbestimmt
ausleben wollen, unterdrückt werden und somit letztlich eines ihrer
grundlegenden Menschenrechte verletzt wird...

letztlich handelt es sich bei den kindern (immer noch) um sexuell unterdrückte...
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Cocolinth
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Re: argumentation gegen sex zwischen kindern und erwachsenen - ein vergleich

Beitrag von Cocolinth »

@ keksi

Kommt eben darauf an, wie ein "selbstbestimmtes Sexualverhalten von Kindern" denn ausschauen soll.

Und da die Mehrheitsgesellschaft der Ansicht ist, Kinder "von selbst" seien keusche Unschuldsengel, die sich zwar von Erwachsenen (oder von Pornos oder von bereits verführten anderen Kindern) zum Sex verführen lassen und ihn dann u.U. sogar toll finden, die das aber eigentlich ja niemals nie nicht wollen würden, folgt daraus logischerweise, dass nur 100%ige Enthaltsamkeit ein wahrhaft selbstbestimmtes Sexualverhalten von Kindern sein kann.

Eidiweil eben nicht sein kann, was nicht sein darf.

Könnte ja ansonsten jeder kommen.

Simpels.

:cool:
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
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