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< Sachbücher ~ Grundrechtekomitee: Nachträgliche Sicherungsverwahrung |
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gelöscht_05
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Verfasst: 15.02.2010, 17:07 |
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Beiträge: 1477Wohnort: Auf AnfrageRegistriert: 29.10.2008, 01:49
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Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Ein schwerer Verstoß gegen Grundrechte und Rechtsstaatsprinzipien
Verlag: Komitee für Grundrechte und Demokratie; Auflage: 1 (August 2004) 72 Seiten - Broschüre ISBN-10: 3889061109 Preis 5,00 Euro
Komitee für Grundrechte und Demokratie (Hg.).: Nachträgliche Sicherungsverwahrung - oder - Wie Freiheit und Integrität der Bürgerinnen und Bürger präventiv/präemptiv zu Tode gesichert werden.
Im Juni 2004 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem die "nachträgliche Sicherungsverwahrung" in das Strafgesetzbuch eingefügt wird. Zuvor hatte sich das Bundesverfassungsgericht im Februar 2004 in zwei Urteilen mit der Sicherungsverwahrung auseinandergesetzt und dem Gesetzgeber "grünes Licht" signalisiert.
In dieser Broschüre wird dargestellt, inwiefern die Einführung der "nachträglichen Sicherungsverwahrung" einen tiefen Einschnitt in die Grundrechte und eine schwerwiegende Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien bedeutet. Sowohl das neue Gesetz als auch die beiden Verfassungsgerichtsurteile und ihre Begründungen werden aus grund- und menschenrechtlicher Perspektive analysiert.
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Weitere Hintergrundinformationen bei Wikipedia hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverwahrung#Nachtr.C3.A4gliche_Anordnung
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Direkt-Kauf beim Verlag hier: http://www.grundrechtekomitee.de/node/126
Weitere Kaufmöglichkeiten hier:
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Oder fragen bei weinheim@krumme13.org an.
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Lesen Sie dazu auch das folgende News im Archiv hier: http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1590
(Stand: 15.02.2010)
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Stewart Otis
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Verfasst: 15.02.2010, 22:15 |
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Beiträge: 1755Wohnort: OstsachsenRegistriert: 08.10.2008, 20:52AoA: 35-50
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Manfred Milde hat SV bekommen, obwohl er ein gewaltfreier GL ist!!! Finde sowas von ungerecht...
Stewy
_________________ Kleiner Butterkeks, du fehlst mir! 9.08.09 - 9.08.10 Ich liebe dich Christoph G.! |
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girllover
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Verfasst: 12.05.2010, 17:17 |
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Wenn schon alleine der Versuch, sich einem 13-jährigen Kind zu nähern, als sexueller Missbrauch gilt, und auch der Besitz von kinderpornographischem Material, dann spielt es für den Gesetzgeber kaum eine Rolle, ob die/der Pädophile gewaltsam oder gewaltfrei vorgegangen ist - Missbrauch bleibt Missbrauch, will ich damit sagen.
Wenn ich die Zeit auf 14 Jahre zurückdrehen könnte und die Möglichkeit hätte, zwischen einer Gefängnisstrafe und Bewährung entscheiden zu dürfen, ich würde lieber ins Gefängnis gehen, würden danach meine beiden Führungszeugnisse (polizeilisches und "Behördenführungszeugnis") sauber sein. Ich berichtete bereits...
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