Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

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Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

von Lügenpresse » 04.06.2019, 16:29

FKK stirbt aus, war neulich im Urlaub und in der Nähe des FKK Gebiets, der Altersdurchschnitt lag da bei 50, ein Anblick von dem man Blind wird. Kinder sind ehrlich, leider wird das gerade von Eltern unterdrückt die ihren Kindern einreden das überall Böse Männer lauern die nur Schlechtes wollen, einige Eltern wollen keine Männlichen Erzieher in Kitas oder Grundschulen, weil man ja nie wissen kann ob die nicht vielleicht doch mehr wollen !

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

von Childsafe » 01.06.2019, 01:59

Fullquote gelöscht.

I Ich habe gestern wieder mit der kleinen von Nebenan , sie ist 10 geworden eine Partie Mühle gespielt, da ich sonst Niemanden habe und sie ebenfalls nicht, nachdem ihre Mutter zum dritten Mal geheiratet hat und die kleine Angst vor ihm hat. einmal sind wir schon aneinander geraten. Nur Sie hat mich zurückgehalten und mich ganz fest umarmt. Sie ist das einzige Wesen das mir Trost spendet wenn es mir schlecht geht. ein wahrer Engel. Ich will damit nur zum Ausdruck bringen, kein menschliches Wesen auf diesem Planeten ist unvoreingenommener , ehrlicher und selbstloser wie ein Kind.

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

von Garry » 20.06.2015, 01:03

Das glaub ich erst wenn ich es seh, da müsste dann auch die Oma angezeigt werden weil der Kauf ja auch starbar ist, dieses Gesetz haben wir übrigens Edaty zu verdanken und dieser Gutenberg Zicke, die hat ja auch wieder fleisig mit gemischt: "Stellen sie sich vor es wären ihre Kinder" die da Nackt Fotografiert werden, damit Leute sich daran Sexuell stimulieren, das ist Ekelhalt.

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

von Troll 3.0 » 03.06.2015, 19:04

Und wo ist der Unterschied zwischen dem "bösen Pädophilen" und dem Normalbürger? Ist nicht jeder einer Normalbürger bis die Presse offenbart das es ein "böser Pädophiler" ist, der sich an Nacktfotos seiner Enkelin aufgeilt? Iiih, das ist ja auch noch Inzest. :)

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

von Garry » 03.06.2015, 13:11

Den Richter möchte ich sehen, der dich in so einem Fall verurteilt, das steht fünf Minuten später in der Bildzeitung und nach der nächsten Wahl hatte der Amtirende Justizminister mal ein Amt und dann wird auch sehr bald der zuständige Richter abgesägt. Das Gesetz ist dafür da das böse Pädophile nicht mehr so ohne weiteres Hefte mit nackten Kindern kaufen können, wird aber der normal Bürger davon betroffen ist aber war los.

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

von Troll 3.0 » 03.06.2015, 08:20

Entgelt im Gesetzestext hat nicht nur was mit Geld zu tun. Wenn du der Oma, die Urlaubsfotos, in ein Album geklebt, mit Aufnahme der nackten Enkelin übergibst und sie dich zu Dank zu einem Stück Kuchen einlädt, reicht das bereits.

Es ist alles so absurd.

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

von Garry » 03.06.2015, 06:48

So lange du der Oma die Bilder von der lieben Enkelin nicht verkaufst kommst du auch nicht in den Knast.

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

von Horizonzero » 02.06.2015, 22:11

Drum lass Dir halt den Ausweis zeigen, kennen die sicher vom Alk kaufen im Laden :rotfl:

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

von Gast » 02.06.2015, 22:00

Dann komme ich also in den Knast wenn ich am Strand meine Tochter nackt ablichte und das Bild an die Oma weitergebe, oder habe ich das falsch verstanden ?
Heute kann man doch eh bei vielen Mädchen kaum erkennen wie alt sie ist,neulich habe ich auch wieder ne süße Maus gesehen,so 1,60 M Groß, pips Stimme, schlank und kaum Brust, ich dachte sie ist so 12-13,von wegen sie war 18 oder Älter, sie fuhr mit dem Auto weg XD !

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

von Garry » 02.06.2015, 19:42

Dann wäre das aber trotzdem ein Fall für Liste B. Die damalige Indizierung nach Listenteil A, lies ja noch zu die FKK Hefte an Personen über 18 Jahren zu verkaufen, nur gab es den §184c damals noch nicht, damals war der Besitz vom Jugendpornografie noch nicht Strafbar, das Gesetz ist erst ein paar Jahre alt.

Auserdem gilt nach eu Vorgabe auch nach deutschem Recht der §201 abs. 3, hier die aktuelle Fassung dieses Jahres des deutschen Strafgesetzbuches

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,

1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder
2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.
(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.

(5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Vorschrift neugefaßt durch das Neunundvierzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht vom 21.01.2015 (BGBl. I S. 10) m.W.v. 27.01.2015.

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

von Troll 3.0 » 02.06.2015, 09:16

Ich spreche vom deutschen Strafrecht § 201a StGB im deutschen Recht ist etwas anderes.

§ 184c StGB
Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. eine jugendpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; jugendpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person oder
b) die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung,
2. es unternimmt, einer anderen Person den Besitz an einer jugendpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen,
3. eine jugendpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder
4. eine jugendpornographische Schrift herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder 2 oder des § 184d Absatz 1 Satz 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.

(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und gibt die Schrift in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2 und 4 ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer jugendpornographischen Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.

(5) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 1 Nummer 2 und 4 sowie Absatz 3.

(6) § 184b Absatz 5 und 6 gilt entsprechend.


Die FKK Zeitungen sind nach 1b ganz oder teileweise unbekleidete Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Haltung (Das jedenfalls war das Argument für die Indizierung damals)

Nach 3 ist der Besitz bereits strafbar. Ähh die Jugendlichen müssen nicht nackt sein. Teilweise unbekleidet reicht schon

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

von Garry » 02.06.2015, 01:55

Die Politiker könnten dann doch durch diesen §201a einfach diese Hefte von der BPJM, von Listenteil A auf Listenteil B verschieben lassen und die Betreiber strafrechtlich verfolgen, bei dem Musiker Blokkmonsta haben sie das ja erfolgreich geschaft, nur ging es da um Gewaltdarstellung in der Öffendlichkeit. Aber der Listenteil B kann da auf alle dagestellten strafbaren Handlungen angewendet werden und die Regierung kann nicht auf Schadensersatz verklagt werden, da durch die Indizierung ja die Bevölkerung bzw. die Jugend geschützt werden soll. Dann steuern wir langsam auf die völlige
Zensur zu, dann laufen nicht nur die muslimischen Mädchen verscheiert rum :-'(

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

von Wunderwelt » 28.05.2015, 22:21

Troll 3.0 hat geschrieben:Bei diesen FKK Magazinen ist eine interessante gesellschaftliche Entwicklung zu beobachten. Was in den 90iger Jahren noch frei am Kiosk verkäuflich war (auch an Kinder verkaufbar) kam erst auf dem Index jugendgefährdender Schriften und der Besitz ist heute mit bis zu 3 Jahren Haft belegt. Hoffentlich habe ich nicht noch so ein Heft im Keller. Das könnte riesigen Ärger nach sich ziehen. :)
Der Besitz ist meines Wissens nach immer noch legal. Und ob der Kauf und Verkauf noch legal ist,
ist Interpretationssache:

§ 201a
...
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder
mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme,
die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn
Jahren zum Gegenstand hat,
1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person
gegen Entgelt zu verschaffen, oder
2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.

(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit
Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3
gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung
überwiegender berechtigter Interessen erfolgen,
namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der
Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung
über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte
oder ähnlichen Zwecken dienen.
...

Es ist Interpretationssache, ob nur die namentlich genannten
als überwiegend berechtigte Interessen gelten oder ob
das Gesetz so interpretiert werden muss, dass die namentlich genannten
nur einen Auszug der möglichen überwiegend berechtigten Interessen gelten.

Ich würde als offizielles Interesse dieser Zeitschriften die "Förderung des Naturismus
unter Kinder und Jugendlichen" sehen. Das würde ich als berechtigtes Interesse sehen.
Und man kann das Gesetz eben so interpretieren, dass die namentlich erwähnten
Interessen nur einen Auszug darstellen.

Wenn man es so interpretiert, dass NUR die explizit namentlich erwähnten Interessen
Straffreiheit gewähren, dann käme als Straffreiheitskriterium folgendes in Frage:

- Berichterstattung. Denn diese Zeitschriften bestehen nicht nur aus Bildern, sondern auch aus
Texten, die über den Naturismus berichten, und zu einer Berichterstattung gehören nun mal
auch Bilder.

- Ähnliche Zwecke. (denn das kann alles und nichts bedeuten)

(- Vorgänge des Zeitgeschehens. Es wird auch über die Entwicklung des Naturismus in
früheren Jahren geschrieben und alte naturistische Bilder gezeigt. Aber das sehe ich
als schwächstes Argument, deshalb in Klammern gesetzt.)

Und man kann natürlich der Auffassung sein, dass diese extreme Zensur grundgesetzwidrig ist:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Aber letztendlich entscheiden das Richter, die Gesetze beliebig auslegen können und
somit ist die Gefahr der Verurteilung bei Kauf solcher Hefte natürlich extrem gestiegen.

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

von Chloë » 25.05.2015, 22:39

DerGast hat geschrieben:Ich hab zu dem Thema nichts zu sagen, aber will EINMAL im OB etwas schreiben ohne Captcha.
Und? Hat es sich gelohnt? :roll:

Re: Jung & Frei und Sonnenfreunde und FKK

von DerGast » 25.05.2015, 21:36

Ich hab zu dem Thema nichts zu sagen, aber will EINMAL im OB etwas schreiben ohne Captcha.

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